Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.)
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil
eines jeden Vertrages, der zwischen der Firma topevent1000.de
(nachfolgend Vermieter ) und einem Kunden (nachfolgend Mieter
) abgeschlossen wird. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von allen Parteien,
auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als verbindlich
anerkannt werden. Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung per Unterzeichnung oder Bestätigung,
bzw. Bestellung per eMail, jedoch spätestens mit Entgegennahme
der gelieferten Waren oder Leistungen, von diesen Geschäftsbedingungen
Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an. Abweichende
Bedingungen oder Änderungen durch Vorgaben oder Auftragsbestätigungen
des Mieters sind ausgeschlossen, selbst wenn der Vermieter ihnen
nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen wurden
nicht getroffen. Es gilt das deutsche Recht.
3.)
Dem Mieter sind Art, Aussehen und Betrieb der Mietmodule bekannt.
Technische Veränderungen am Mietgegenstand bleiben dem Vermieter
vorbehalten. Auf den Vorbehalt, im Falle der Nichtverfügbarkeit
einer Ware oder Dienstleistung eine in Preis und Qualität
gleichwertige Leistung zu erbringen oder ganz von der Leistungserbringung
abzusehen, weisen wir hin.
2.)
Der Mieter versichert, dass er berechtigt ist diesen Vertrag zu
unterzeichnen.
4.)
Den Anweisungen des Personals des Vermieters ist unbedingt Folge
zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist das Personal des Vermieters
berechtigt die Veranstaltung abzubrechen.
5.)
Die Benutzung der Geräte ist in jedem Fall auf eigene
Gefahr.
6.)
Der Mieter am Veranstaltungsort die Haftung für die komplette,
angemietete Gerätekonfiguration in Bezug auf Feuer-, Wasserschäden,
Vandalismus, mutwillige Beschädigung und Diebstahl.
7.)
Der Mieter verpflichtet sich Sorge zu tragen, dass an den
Einsatztagen an denen das Mietgerät nicht genutzt wird, insbesondere
in den Abend- und Nachtstunden, die hitze- und kältesichere
Unterbringung an einem trockenen, diebstahlsicheren Ort gewährleistet
ist. Er ist für die Sicherheit bzw. Bewachung verantwortlich.
8.)
Bei Außenveranstaltungen trägt der Mieter das Wetterrisiko.
Desweiteren sorgt der Mieter für den erforderlichen Stromanschluss
direkt am Aktionsmodul und bei Abendveranstaltungen für ausreichende
Beleuchtung.
9.)
Die entliehenen Geräte sind ausschliesslich im Rahmen
unserer Betriebshaftpflicht versichert. Für evtl. auftretende
Schäden aus Fehlbedienung, Transport, Diebstahl, Vandalismus
oder höhere Gewalt (Unwetter) und die dadurch entstehenden
Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Gleiches
gilt für Unfälle, die im Verantwortungsbereich des Kunden
entstehen. Die Wiederbeschaffungskosten sind vom Mieter zu tragen.
Die Geräte müssen sauber, trocken und ordentlich verpackt
zurückgebracht werden, ansonsten werden Reinigungskosten
bzw. Verpackungskosten je nach Aufwand berechnet.
10.)
Die
maximale Einsatzzeit wird wie Auftrag beschrieben geleistet.
11.)
Die Angebote vom Vermieter sind- sofern nichts anderes vereinbart-
stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Preisänderungen
bleiben vorbehalten. Erfüllt der Vermieter ein verbindliches
Angebot nicht, ist er gegenüber dem Mieter nur zum Schadensersatz
in maximaler Höhe einer eventuell bereits für diesen
Vertrag geleisteten Vorauszahlung des Mieters verpflichtet. Weitere
Schadensersatzforderungen (z.B. Regress, Verdienstausfall, Schadensersatz,
etc. ) des Mieters oder Dritte sind grundsätzlich ausgeschlossen.
12.)
Genehmigungen
bei Behörden, GEMA etc. sind vom Mieter einzuholen.
13.)
Der
Rechnungsbetrag ist zahlbar wie in Auftrag/Rechnung vereinbart
14.)
Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn
der Mietzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich
erfolgen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet je nach Zeitpunkt
der Kündigung folgenden Stornobetrag zu zahlen:
50% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils
gesetzliche Höhe, wenn die Kündigung mehr als 30 Tage
vor Mietbeginn erfolgt.
80% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils
gesetzliche Höhe, wenn die Kündigung zwischen dem 30.
und dem 10. Tag vor Mietbeginn erfolgt.
100% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils
gesetzliche Höhe, wenn die Kündigung weniger als 8 Tage
vor Mietbeginn erfolgt.
15.)
Sollten
einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Gerichtsstand
ist Göppingen.