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13m lang, 3m hoch, 3m breit
230V, inkl. 2 Permanentgebläse, ca. 160 kg
Anfrage unter: mail@topevent1000.de oder t. 0049 - 7161 - 685844
Bei uns erhalten sie 50% Ermässigung auf den Gerätemietpreis am 2.Miettag ! Alle
angegebenen
Preise richten sich ausschliesslich an Gewerbetreibende.
Wer
auf einer Kirmes oder bei jeglichen Festlichkeiten so genannte Hüpfburgen
für Kinder aufstellt, muss auch für Aufsicht sorgen. Mit
dieser Begründung hat das Landgericht Köln eine katholische
Pfarrgemeinde zur Zahlung von rund 4090€ Schmerzensgeld sowie
Schadenersatz an eine 14-Jährige verurteilt (Az.: 3 O 271/00)
Sie war als zwölfjähriges Mädchen aus der Hüpfburg
herausgeschleudert worden und mit dem Gesicht auf das Pflaster aufgeschlagen
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